Editorial CV 1/07:

Onlinekauf
 

Der Online-Handel boomt, und daß auch beim Online-Kauf von Unterhaltungselektronik nicht alles Gold ist, was mit billigen Preisen glänzt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Was sich allerdings derzeit manche Firmen leisten, grenzt ans Kriminelle. Die Masche ist so einfach wie profitabel: Man nehme einen professionell aufgemachten Webshop. Darauf versammle man sämtliche Umsatzrenner der Topmarken – von Flachbildschirmen und iPods über HDV-Camcorder und Projektoren bis hin zu und Spielekonsolen und Navi-Geräten – zu Preisen, die um etliches unter dem liegen, was die gängigen Preissuchmaschinen ausweisen. Resultat: In der Liste der Billigheimer erscheint der Shop immer an oberster Stelle.

Zur eigenen juristischen Absicherung setze man Nutzungsbedingungen und AGB auf, laut denen ein wirksamer Kaufvertrag erst zustande kommt, wenn die Ware vom Kunden angenommen wird, und sammle nun per Vorkasse fleißig das Geld aus den einströmenden Aufträgen ein. Die eigenen Angaben über Lieferfristen deklariere man qua AGB generell als „unverbindlich“. Und dann lasse man den Kunden warten... und warten… Beschwert der sich, wird er so lange hingehalten, bis er schlußendlich nach Wochen oder gar Monaten des Wartens die Strafanzeige androht oder gar stellt. Dann trete man von der Bestellung zurück („Artikel derzeit nicht lieferbar“) und überweise irgendwann das Geld zurück. Ergebnis: ein Festgeldkonto in Millionenhöhe, von dessen Zinsen es sich herrlich und in Freuden leben läßt.

Bei den Staatsanwaltschaften stapeln sich derweil die Strafanzeigen, doch die Crux ist: Eine Betrugsabsicht läßt sich in der Regel nur dann nachweisen, wenn zu belegen ist, daß der Website-Betreiber von vornherein nie die Absicht hatte, überhaupt Ware zu liefern. Da reicht es schon, ab und zu tatsächlich mal ein Produkt auszuliefern oder irgendwo eine Garage vorweisen zu können, die als „Logistikzentrum“ ausgegeben wird, um den Betrugsvorwurf zu entkräften. Außerdem kann er sich immer noch auf „Lieferengpässe“ oder „Verzögerungen“ herausreden. Manchmal stecken hinter den deutschen GmbHs, die oft nur als Minimal- oder Briefkastenfirma aufgesetzt sind, gar Firmen im Ausland, was die Strafverfolgung zusätzlich erschwert. Die Befürchtung von Verbraucherschützern: Das Weihnachtsgeschäft nehmen die Firmen noch mit, dann werden sie vor die Insolvenz-Wand gefahren, und die Geschädigten schauen in die Röhre. In einschlägigen Foren im Internet türmen sich schon jetzt die Leidensgeschichten (s. z.B. www.snakecirty.de). Unser guter Rat: Wollen Sie auf Nummer Sicher gehen, befolgen Sie unbedingt unsere

7 CV-Regeln für Online-Bestellungen
Vorsicht ist die Mutter des Online-Einkaufs. CV empfiehlt auch und gerade jetzt in der Weihnachtszeit:

1.         Falls Sie nicht ohnehin bei Ihrem Fachhändler oder im Flächenmarkt kaufen: Bestellen Sie online nur bei vertrauenswürdigen Shops.
2.         Googeln Sie unbedingt vor der Bestellung nach dem Domain-Namen Ihres Wunsch-Shops und der Betreiber-Firma, ggf. in Kombination mit dem Wort „Betrug“ o.ä.
3.         Bevorzugen Sie Websites, die über ein Bewertungssystem verfügen; weichen Sie ggf. auf unabhängige Bewertungssysteme und Beschwerdeforen im Internet aus (s.o.). Lesen Sie Bewertungen vor Ihrer Bestellung.
4.         Studieren Sie die AGB vor der Bestellung genau. Meiden Sie Shops mit Knebelklauseln. Holen Sie im Zweifel eine Rechtsauskunft ein.
5.         Meiden Sie generell die Zahlung per Vorkasse; bevorzugen Sie Zahlungsarten wie Rechnung/Überweisung, Nachnahme oder Lastschrift, selbst wenn es ein paar Euro mehr kostet. Eine Lastschrift können Sie bis zu 6 Wochen lang (kostenpflichtig) zurückholen, Überweisungen hingegen nicht.
6.         Bewerten Sie Ihre Online-Käufe in einschlägigen Foren, sodaß andere an Ihren Erfahrungen teilhaben können.
7.         Falls Sie sich geschädigt fühlen: Lassen Sie sich von den Verbraucherzentralen und/oder Fachanwälten über das weitere Vorgehen beraten.

Streßfreie On- und Offline-Einkäufe, ein erholsames Weihnachtsfest 2006 und ein glückliches, gesundes neues Jahr wünscht allen Lesern

Ihr Roland Schäfer

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