| Editorial CV
3/06: Osama und die 40 Raubkopierer |
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Haben Sie eigentlich schon Ihre
Schreibgeräte-Abgabe bezahlt? Sie haben keine Ahnung, wovon wir sprechen? CV proudly
presents: die Schreibgeräte-Abgabe! 13 Cent für jeden Bleistift und Kugelschreiber, den
Sie besitzen. Weil damit doch potentiell Bücher abgeschrieben und ergo urheberrechtlich
geschützte Werke kopiert werden können! Was heißt hier „verspäteter Aprilscherz“?
Ist doch nur die konsequente Weiterentwicklung und Anwendung dessen, was bei Kopierern,
Druckern und Brennern schon lange praktiziert wird. Pro DVD-Brenner sind z.B. 9,21 Euro
fällig. Da zahlen Sie also auch eine Abgabe pauschal und versteckt im Kaufpreis des
Gerätes, weil deren Hersteller von den Verwertungsgesellschaften abkassiert werden
dürfen. Die verteilen das Geld dann wieder an die Urheber – und finanzieren damit ihre
eigenen Verwaltungs- und Überwachungsbürokratien. Ist doch nur ihr gutes Recht, wenn die
Bleistiftindustrie jetzt versucht, da gleichzuziehen…
Sie meinen, gegen so einen haarsträubenden Schwachsinn müßte doch die
Bundesregierung einschreiten und die Verbraucher vor der dreisten Abzocke schützen? Ja,
wo leben Sie denn? Die Bundesregierung setzt hier lediglich eine EU-Richtlinie in
nationales Recht um. Da hilft es gar nichts, wenn die ersten Referentenentwürfe noch
Bagatellklauseln vorsehen: Wenn’s zum Schwur kommt, knicken die Verantwortlichen ohnehin
wieder ein, wie jüngst Bundesjustizministerin Zypries beim sogenannten „2. Korb“ der
Urheberrechtsnovelle. Wo ursprünglich geringfügige Verstöße wie das sporadische
Herunterladen von MP3-Songs noch nicht strafbewehrt waren, um „die Schulhöfe nicht zu
kriminalisieren“, drohen jetzt bis zu drei Jahren Haft für das Herunterladen des neuen
Tokio-Hotel-Albums oder das Kopieren einer Spiele-CD (s.a. S. 16). Sie checken also besser
mal den MP3-Player Ihres Kindes ab, oder wollen Sie, daß es die Oberstufe im Jugendknast
absitzen muß?
Überhaupt wird die ganze Geschichte rund um Urheberrecht und
Kopierschutz immer aberwitziger und absurder. Als neulich in der Nähe von Brüssel ein
– freilich mit hoher krimineller Energie betriebener – Rechner namens „Razorback 2“
beschlagnahmt wurde, der bis dato größte P2P-Server der Welt, entblödete sich John
Malcolm, seines Zeichens Vizechef des US-Filmindustrieverbandes MPA, nicht, diesen als „Bedrohung
der Gesellschaft“ zu bezeichnen, weil man auf ihm auch Trainingsvideos für Terroristen
gefunden hätte. Bedrohung der Gesellschaft. Ein PC. Die jugendlichen Musikfans und
Tauschbörsianer als fünfte Kolonne von Osama Bin Laden & Co. – geht’s eigentlich
noch? Rund 10 Millionen P2P-Nutzer allein in Deutschland – alles ganz böse
Raubmordtotschlägervergewaltigerkopierer und potentielle Massenmörder? Schon 2004 gingen
allein bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe rund 40.000 Strafanzeigen gegen P2P-Nutzer
ein, die auf einer Massenabmahnungssoftware der Schweizer Firma Logistep beruhen, die im
Auftrag der Musik- und Filmindustrie in großem Stil IP-Adressen von P2P-Nutzer ermittelt.
Ein Gutteil davon wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt, schon weil die Staatsanwälte
wegen der Klageflut nicht mehr nachkommen.
Es kommt noch dicker: Weltfirmen wie Sony werden dabei erwischt, wie sie
insgeheim den PCs von Käufern ihrer Musik-CDs sogenannte Rootkit-Software unterjubeln:
Die versteckt sich selbst vor Firewalls und Antivirensoftware und öffnet gravierende
Sicherheitslücken für Viren und Trojaner. Den Vogel aber schoß jüngst die „Gesellschaft
zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ ab, ein privater Fahndungsverein der
Musik- und Filmwirtschaft: In den Hamburger Geschäftsräumen fanden Staatsanwälte bei
einer Razzia Anzeichen dafür, daß die GVU aktiv die sogenannte Warez-Szene mit Geld und
Hardware unterstützt hat. Das wäre ungefähr so, als würde die Polizei die Mafia direkt
sponsern. All dies im Namen von Kopierschutz und Urheberrecht, wohlgemerkt…
Damit wir uns recht verstehen: Kriminelle, die sich gewerbsmäßig an der
Kreativität und Arbeit anderer bereichern, gehören bestraft, keine Frage. Und natürlich
geht die Verfolgung von Kinderpornographie auf Rechnern oder Anleitungen zum Bombenbauen
völlig in Ordnung. Aber, liebe Content-Industrie: Man kann’s auch übertreiben, siehe
oben. Denkt mal drüber nach. Man kann auch so lange die Preise für den Content
hochtreiben und die Kundschaft drangsalieren, bis die ganz einfach in den Käuferstreik
tritt. Mußte mal gesagt werden. Sonst wird bald wirklich festgenommen, wer mit Bleistift
und Papier in einem Buchladen steht. Oder mit einem videofähigen Handy im Kino sitzt,
anstatt mit einem Camcorder ...
Viel Spaß mit dieser ComputerVideo wünscht
Ihr Roland Schäfer