Editorial CV 3/06:

Osama und die
40 Raubkopierer
Osa40.jpg (3956 Byte)

Haben Sie eigentlich schon Ihre Schreibgeräte-Abgabe bezahlt? Sie haben keine Ahnung, wovon wir sprechen? CV proudly presents: die Schreibgeräte-Abgabe! 13 Cent für jeden Bleistift und Kugelschreiber, den Sie besitzen. Weil damit doch potentiell Bücher abgeschrieben und ergo urheberrechtlich geschützte Werke kopiert werden können! Was heißt hier „verspäteter Aprilscherz“? Ist doch nur die konsequente Weiterentwicklung und Anwendung dessen, was bei Kopierern, Druckern und Brennern schon lange praktiziert wird. Pro DVD-Brenner sind z.B. 9,21 Euro fällig. Da zahlen Sie also auch eine Abgabe pauschal und versteckt im Kaufpreis des Gerätes, weil deren Hersteller von den Verwertungsgesellschaften abkassiert werden dürfen. Die verteilen das Geld dann wieder an die Urheber – und finanzieren damit ihre eigenen Verwaltungs- und Überwachungsbürokratien. Ist doch nur ihr gutes Recht, wenn die Bleistiftindustrie jetzt versucht, da gleichzuziehen…

Sie meinen, gegen so einen haarsträubenden Schwachsinn müßte doch die Bundesregierung einschreiten und die Verbraucher vor der dreisten Abzocke schützen? Ja, wo leben Sie denn? Die Bundesregierung setzt hier lediglich eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Da hilft es gar nichts, wenn die ersten Referentenentwürfe noch Bagatellklauseln vorsehen: Wenn’s zum Schwur kommt, knicken die Verantwortlichen ohnehin wieder ein, wie jüngst Bundesjustizministerin Zypries beim sogenannten „2. Korb“ der Urheberrechtsnovelle. Wo ursprünglich geringfügige Verstöße wie das sporadische Herunterladen von MP3-Songs noch nicht strafbewehrt waren, um „die Schulhöfe nicht zu kriminalisieren“, drohen jetzt bis zu drei Jahren Haft für das Herunterladen des neuen Tokio-Hotel-Albums oder das Kopieren einer Spiele-CD (s.a. S. 16). Sie checken also besser mal den MP3-Player Ihres Kindes ab, oder wollen Sie, daß es die Oberstufe im Jugendknast absitzen muß?

Überhaupt wird die ganze Geschichte rund um Urheberrecht und Kopierschutz immer aberwitziger und absurder. Als neulich in der Nähe von Brüssel ein – freilich mit hoher krimineller Energie betriebener – Rechner namens „Razorback 2“ beschlagnahmt wurde, der bis dato größte P2P-Server der Welt, entblödete sich John Malcolm, seines Zeichens Vizechef des US-Filmindustrieverbandes MPA, nicht, diesen als „Bedrohung der Gesellschaft“ zu bezeichnen, weil man auf ihm auch Trainingsvideos für Terroristen gefunden hätte. Bedrohung der Gesellschaft. Ein PC. Die jugendlichen Musikfans und Tauschbörsianer als fünfte Kolonne von Osama Bin Laden & Co. – geht’s eigentlich noch? Rund 10 Millionen P2P-Nutzer allein in Deutschland – alles ganz böse Raubmordtotschlägervergewaltigerkopierer und potentielle Massenmörder? Schon 2004 gingen allein bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe rund 40.000 Strafanzeigen gegen P2P-Nutzer ein, die auf einer Massenabmahnungssoftware der Schweizer Firma Logistep beruhen, die im Auftrag der Musik- und Filmindustrie in großem Stil IP-Adressen von P2P-Nutzer ermittelt. Ein Gutteil davon wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt, schon weil die Staatsanwälte wegen der Klageflut nicht mehr nachkommen.

Es kommt noch dicker: Weltfirmen wie Sony werden dabei erwischt, wie sie insgeheim den PCs von Käufern ihrer Musik-CDs sogenannte Rootkit-Software unterjubeln: Die versteckt sich selbst vor Firewalls und Antivirensoftware und öffnet gravierende Sicherheitslücken für Viren und Trojaner. Den Vogel aber schoß jüngst die „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ ab, ein privater Fahndungsverein der Musik- und Filmwirtschaft: In den Hamburger Geschäftsräumen fanden Staatsanwälte bei einer Razzia Anzeichen dafür, daß die GVU aktiv die sogenannte Warez-Szene mit Geld und Hardware unterstützt hat. Das wäre ungefähr so, als würde die Polizei die Mafia direkt sponsern. All dies im Namen von Kopierschutz und Urheberrecht, wohlgemerkt…

Damit wir uns recht verstehen: Kriminelle, die sich gewerbsmäßig an der Kreativität und Arbeit anderer bereichern, gehören bestraft, keine Frage. Und natürlich geht die Verfolgung von Kinderpornographie auf Rechnern oder Anleitungen zum Bombenbauen völlig in Ordnung. Aber, liebe Content-Industrie: Man kann’s auch übertreiben, siehe oben. Denkt mal drüber nach. Man kann auch so lange die Preise für den Content hochtreiben und die Kundschaft drangsalieren, bis die ganz einfach in den Käuferstreik tritt. Mußte mal gesagt werden. Sonst wird bald wirklich festgenommen, wer mit Bleistift und Papier in einem Buchladen steht. Oder mit einem videofähigen Handy im Kino sitzt, anstatt mit einem Camcorder ...

Viel Spaß mit dieser ComputerVideo wünscht

Ihr Roland Schäfer

Zurück zum Inhalt

Zurück zum Seitenbeginn