Editorial CV 6/03:

Viel Lärm
um nichts


Was für ein Chaos: Das neue Urheberrechtsgesetz und mit ihm das Kopierverbot geschützer CDs und DVDs ist seit dem 13. September in Kraft, doch Klarheit ist mitnichten geschaffen. Im Gegenteil: Wer als Rechteinhaber das Verbot durchsetzen will ( z.B. Hollywood) glaubt sich nun „im Recht“ und holt vermittels Staatsanwaltschaften und Einsatzkommandos zum großen Schlag gegen Raubkopierer aus; zwielichtige Gebühreneintreiber schnüffeln in Musiktruhen deutscher Privatwohnungen herum (s.S. 16) und rufen zu anonymer Denunziation auf; Hersteller verlagern den Vertrieb ihrer Kopierschutzknacker in den rechtsfreien Raum auf die Antillen (s. Meldung S. 60); und der Anwender kopiert munter weiter und pocht auf sein verbrieftes Recht auf die Privatkopie.

Nun liegt auch noch ein juristisches Gutachten auf dem Tisch, dessen Kernaussage Sie sich einfach mal auf der Zunge zergehen lassen müssen (am besten dreimal lesen): Das Gesetz ist ungesetzlich, weil verfassungswidrig, aber trotzdem wirksam, weil verfassungskonform auslegbar. Sensationell, oder?

Wie es zu solch scheinbar paradoxen Schlußfolgerungen kommt, ist schnell erzählt. In Ulm sitzt die Firma S.A.D., ihres Zeichens Hersteller von (u.a.) Ripping-Software wie MovieJack. Der ist nach dem neuen Gesetz nun illegal, so daß S.A.D. ihn in seiner bisherigen Form vom Markt nehmen mußte. Das hat die Ulmer so geärgert – ging damit doch mehr als die Hälfte ihres Umsatzes flöten – daß sie beim angesehenen Münsteraner Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Bernd Holznagel ein Gutachten in Auftrag gegeben haben. Es sollte u.a. klären, ob S.A.D. in Karlsruhe gegen das Gesetz klagen kann.

Ergebnis: S.A.D. kann zwar nicht klagen, weil Deutschland mit dem Gesetz lediglich eine EU-Verordnung umgesetzt hat und das Bundesverfassungsgericht daher ganz einfach nicht zuständig ist. Doch die Firma darf seinen MovieJack weiterhin inklusive Kopierschutzknacker vertreiben. Denn das Gesetz, so Holznagel, verstößt gegen die vom Grundgesetz garantierte Informationsfreiheit. Wenn nun der Gesetzgeber trotzdem ein solches Gesetz erläßt, dann muß es (wie schon in früheren Fällen) „verfassungskonform“ ausgelegt werden, sprich: Es ist wirksam, nur die verfassungswidrigen Teile darin sind unwirksam. Ergo: Privatkopie toppt Kopierschutz. Somit dürfen Werkzeuge vertrieben werden, die eine Kopie auch geschützter CDs und DVDs zu privaten Zwecken ermöglichen. S.A.D. hat genau das angekündigt: den vorsätzlichen Gesetzesbruch.

Da eine politische Lösung nicht in Sicht ist, läuft alles auf ein jahrelanges Hickhack vor Gericht heraus. S.A.D. vertreibt MovieJack – Staatsanwalt beschlagnahmt und erstattet Strafanzeige – Gang durch die Instanzen – Karlsruhe erklärt sich für nicht zuständig – Brüssel lehnt Änderungen ab usw. usf. Viel Geld wird vernichtet, Anwälte werden reich. Währenddessen bleibt alles beim Alten, wir kopieren privat weiter wie zuvor. Nur die gewerbsmäßigen Raubkopierer landen hinter Gittern (und das ist gut so).

Viel Lärm um nichts also: Die ganze Aufregung in Sachen Privatkopie umsonst, sie wird weiterhin legal bleiben. Der deutsche Gesetzgeber hat wieder mal Murks gemacht, als er qua Gesetz auch die Privatkopie straf- und ordnungsrechtlich sanktionierte.

Übrigens, kleiner Tip für alle, die auf Nummer Sicher gehen wollen: Wer eine DVD über den (möglichst hochwertigen) Analogausgang seines DVD-Players ausspielt und dann re-digitalisiert, umgeht keinen digitalen Kopierschutz und verstößt nicht gegen das neue Gesetz. Analoge Kopien waren nie Gegenstand des Gesetzes. Beim heutigen Stand der Technik ist der Unterschied einer so entstandenen Kopie zum Original ohnehin kaum noch feststellbar.

Ein auch weiterhin fröhliches Privatkopieren wünscht


Ihr Roland Schäfer

 

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